TEILNAHMEBEDINGUNGEN für bestehende Kunden
Vorbemerkung
A. Die Keller AG organisiert im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2008 und 31. Dezember 2008 für den bestehenden Kundenstamm eine grosse Jahresverlosung.
B. Der Teilnehmer erhält seinen Teilnahmeschein zusammen mit der Einladung zum VIP-Day auf dem Postweg. Der ihm zustehende Teilnahmeschein wird dem Teilnehmer bis spätestens Mittwoch, dem 21. Januar 2009 zugestellt.
Allgemeine Bedingungen
1. Der Kunde, der einen neuen Kunden anwirbt, der bei der Keller AG im Zeitraum vom 01. Januar 2008 und 31. Dezember 2008 einen First Class Wintergarden kauft, erhält einen Teilnahmeschein für die Ziehung, die am Samstag, dem 31. Januar 2009 gegen 17 Uhr im Showroom der Keller AG, route de Wilwerdange 38-40, L-9911 TROISVIERGES stattfindet.
2. An dieser großen Jahresverlosung kann derjenige teilnehmen, der den Teilnahmeschein korrekt und leserlich ausgefüllt hat und die auf dem Teilnahmeschein aufgedruckte Frage richtig beantwortet hat. Name, Anschrift und Unterschrift müssen an dem dafür vorgesehenen Platz angegeben sein.
3. Teilnahmescheine gibt es ausschließlich am Firmensitz der Keller AG, route de Wilwerdange 38 – 40, L-9911 Troisvierges, sowie bei den Mitarbeitern der Keller AG, die mit der Durchführung der Verlosung beauftragt wurden. Ein Teilnahmeschein ist nur dann gültig, wenn der neue Kunde auf dem besagten Teilnahmeschein bestätigt, dass er auf Anraten des Teilnehmers den Kauf eines „Keller First Class Wintergardens“ getätigt hat. Dieses Formular muss zusätzlich vom Teilnehmer und vom neuen Kunden unterschrieben sowie von der Keller AG gutgeheissen werden.
4. Bei der Ziehung werden nur Originalteilnahmescheine berücksichtigt.
5. Folgende Preise werden ausgelost:
- 1. Preis: Eine einwöchige Rundreise für 2 Personen zu den bekanntesten Höhepunkten, die der Westen Nordamerikas zu bieten hat
(7 Übernachtungen)
- 2. Preis: Eine fünftägige Reise für 2 Personen nach Casablanca im 5 Sterne Hotel LE ROYAL MANSOUR MERIDIEN
- 3. Preis: Ein dreitägiger City-Trip für 2 Personen nach London im 4 Sterne Hotel NOVOTEL GREENWICH
6. Die Ziehung der Gewinne erfolgt am Samstag, dem 31. Januar 2009 gegen 17 Uhr in Anwesenheit eines Notars oder Gerichtsvollziehers in den Räumlichkeiten der Keller AG, route de Wilwerdange 38 - 40, L-9911 Troisvierges.
7. Um bei der Ziehung in Betracht zu kommen, muss der Teilnehmer seine Teilnahmescheine persönlich am 31. Januar 2009 zwischen 13 und 15 Uhr in die dafür vorgesehene Urne im Showroom der Keller AG hinterlegt haben. Später abgegebene Teilnahmescheine oder solche, die über Dritte abgegeben werden, können für die Ziehung nicht berücksichtigt werden.
8. Die Keller AG kann nicht für den Verlust von Teilnahmescheinen haftbar gemacht werden. Diese Teilnahmescheine werden nicht ersetzt. Die Keller AG behält sich das Recht vor, diejenigen rechtlich zu verfolgen, die Teilnahmescheine fälschen.
9. Jeder Teilnehmer kann nur einen Preis gewinnen. Sollte er mehrmals als Gewinner gezogen werden, erfolgt eine neue Ziehung und zwar so lange, bis ein anderer Gewinner feststeht. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf einen Preis mit höherem Wert, der nach seinem Gewinnlos gezogen wurde.
10. Der Gewinner eines der ausgesetzten Preise muss bei der Ziehung persönlich anwesend sein. Sollte der Gewinner nicht anwesend sein, wird sein Los hinfällig. Es wird ein weiterer Teilnahmeschein gezogen und zwar so lange bis ein Gewinner feststeht.
11. Der Gewinner erlaubt, dass sein Name mit Foto veröffentlicht wird. Durch die Annahme eines Teilnahmescheins akzeptiert der Teilnehmer alle Entscheidungen der Geschäftsführung der Keller AG. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeiter der Keller AG und deren engste Familienmitglieder.
13. Der Gewinner bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in allen Punkten den Teilnahmebedingungen zustimmt. Sollte der Gewinner die hier angeführten Bedingungen nicht akzeptieren wollen, verfällt sein Gewinn und eine neue Ziehung wird durchgeführt.
14. Die Gewinner der Preise akzeptieren die Bedingungen, die im Kaufvertrag zwischen der Keller AG und der Reisegesellschaft vereinbart wurden. Es können keine Regressansprüche gegen die Keller AG geltend gemacht werden.
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